Orthopädische Schuhzurichtungen
Orthopädische Schuhzurichtungen
Schuhzurichtungen sind individuelle Änderungen an einem Konfektionsschuh.
Zum Beispiel bei Beinverkürzungen, nach Operationen, bei Fußschmerzen, zur Vorbeugung, zur Therapie oder zur Rehabilitation.
Grundsätzlich kann an jedem Schuh eine Schuhzurichtung vorgenommen werden.
Hier einige Beispiele für Schuhzurichtungen :
- Absatzerhöhung / Schuherhöhung
- Absatzverbreiterung
- Außen- / Innenranderhöhung
- Ballenrolle/Mittelfußrolle
- Entlastungspolster
- Hagelund-Fersenpolsterung
- Hallux-Rigidus-Rolle
- Schmetterlingsrolle mit Weichbettung
- Schuhbodenversteifung Schuhzurichtungen können vom Arzt verordnet werden. Dies Verordnung ist als Kassenrezept 28 Tage gültig. Als Privatrezept beträgt die Gültigkeit 3 Monate.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der Erstausstattung 3 Paar Schuhzurichtungen. Bei Folgeversorgungen 2 Paar im Jahr.
Haben Sie Fragen zu einer orthopädischen Schuhzurichtung? Rufen Sie uns gerne an . Telefon 0201-232465