Orthopädische Schuhzurichtungen

Orthopädische Schuhzurichtungen

Schuhzurichtungen sind individuelle Änderungen an einem Konfektionsschuh.
Zum Beispiel bei Beinverkürzungen, nach Operationen, bei Fußschmerzen, zur Vorbeugung, zur Therapie oder zur Rehabilitation.

Grundsätzlich kann an jedem Schuh eine Schuhzurichtung vorgenommen werden.
Hier einige Beispiele für Schuhzurichtungen :
  • Absatzerhöhung / Schuherhöhung
  • Absatzverbreiterung
  • Außen- / Innenranderhöhung
  • Ballenrolle/Mittelfußrolle
  • Entlastungspolster
  • Hagelund-Fersenpolsterung
  • Hallux-Rigidus-Rolle
  • Schmetterlingsrolle mit Weichbettung
  • Schuhbodenversteifungen
                                                                                                                 Schuhzurichtungen können vom Arzt verordnet werden. Die Verordnung ist als Kassenrezept 28 Tage gültig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der Erstausstattung 3 Paar Schuhzurichtungen. Bei Folgeversorgungen 2 Paar im Jahr. Haben Sie Fragen zu einer orthopädischen Schuhzurichtung? Rufen Sie uns gerne an . Telefon 0201-232465

Unser Tipp:
Sie möchten gerne Fußbettsandalen/ Pantoletten tragen, das Fußbett passt aber nicht zu Ihrem Fuß ?
Alternativ können wir das Fußbett Ihrer Sandale nach Ihren individuellen Maßen umbauen. Dabei können wir selbst Polsterungen einarbeiten. Punktuell oder großflächig.
Kork-Leder Pantoletten eignen sich meist sehr gut für den Umbau. Achten Sie auf Qualität. Je qualitativ hochwertiger der Schuh, desto weniger Materialien müssen komplett ersetzt werden, was wiederum den Preis des Umbaus anhebt. Dieser Umbau ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Wir beraten Sie gerne über einen möglichen Umbau Ihrer Pantoletten/Sandalen.
Montags-Freitags 9.30 Uhr -18.00 Uhr oder telefonisch 0201-232465.
Alternativ bieten wir Ihnen in unserem Sortiment Sandalen und Pantoletten für lose Einlagen. Die losen Einlagen arbeiten wir passgenau für Ihre Sandale/Pantolette. Diese Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenkassen.